Durch das Erdbeben 2016 in den Abruzzen zerstörtes oder beschädigtes bewegliches Vermögen: So erhalten Sie eine Entschädigung | Aktuelle Nachrichten

Durch das Erdbeben 2016 in den Abruzzen zerstörtes oder beschädigtes bewegliches Vermögen: So erhalten Sie eine Entschädigung | Aktuelle Nachrichten
Durch das Erdbeben 2016 in den Abruzzen zerstörtes oder beschädigtes bewegliches Vermögen: So erhalten Sie eine Entschädigung | Aktuelle Nachrichten
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ROM – Durch das Erdbeben 2016 zerstörte oder schwer beschädigte Güter, Möglichkeit einer Entschädigung für Eigentümer. Dies wurde durch eine Verordnung der letzten Erdbebenhütte des Jahres 2024 festgelegt, auf die sich die Regionen geeinigt hatten. Eine wichtige Neuigkeit, auf die diejenigen warten, deren Vermögenswerte, wie zum Beispiel Autos, durch die durch die Erdstöße verursachten Einstürze beschädigt wurden. „Lassen Sie uns endlich die ungleiche Situation für die Eigentümer beweglicher Vermögenswerte wie Autos, die durch Einstürze zerstört wurden, beseitigen“, kommentiert der Kommissar Castelli -. Wir haben eine tief empfundene Bitte aus dem Gebiet erhalten und dafür danke ich den Regionalpräsidenten, denen ich diese Entscheidung in der Erdbebenhütte mitgeteilt habe. Wir sorgen für einfache Abläufe und schnelle Reaktionen für die Bürger, auch dank der täglichen Arbeit der speziellen Wiederaufbauämter.“

Im Einzelnen richtet sich der Beitrag an Eigentümer registrierter beweglicher Sachen wie Autos und anderer Transportmittel, die zum Zeitpunkt der seismischen Ereignisse in den Gemeinden innerhalb des Kraters ansässig waren. Für zerstörte Vermögenswerte deckt der Beitrag 80 % des Marktwerts des Vermögenswerts zum Zeitpunkt des Erdbebens ab, der durch ein eidesstattliches Gutachten oder eine Versicherungspolice bescheinigt wird. Bei stark beschädigten Gütern beträgt der Beitrag 80 % der für die Wiederherstellung der Güter entstandenen Kosten, sofern diese dokumentiert sind. Bei Ausgaben, die den Marktwert übersteigen, beträgt der Beitrag immer noch 80 % des Marktwertes. Der Beitrag darf 80 % des Wertes der Immobilie unter Berücksichtigung bereits erhaltener Versicherungserstattungen oder anderer Entschädigungen nicht überschreiten.

Interessierte Eigentümer müssen bis zum 30. Juni 2025 einen Antrag per zertifizierter E-Mail beim zuständigen Sonderamt für Wiederaufbau einreichen. Dem Antrag sind Unterlagen wie das beeidigte Wertgutachten, die Wohnsitzerklärung und Rechnungen zum Nachweis der entstandenen Kosten beizufügen. Der USR überprüft innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags die Anforderungen und führt die Gewährung und Auszahlung des Beitrags in einer einzigen Lösung durch Gutschrift auf dem vom Begünstigten angegebenen Girokonto durch.

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